Tricksen und schummeln? Vergabepraxis für Planungsaufträge
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € und bei freihändigen Vergaben einen Wert von 15.000 € überschreitet. (Quelle: Bürgerinformationssystem Bad Nenndorf) Hier nachzulesen (klick). Es ist […]
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