Auftragsvergabe zu Planungsleistungen
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Für Planungsleistungen bestehen besondere Anforderungen. Planungsleistungen werden nach der HOAI (Honrarordnung für Architekten und Ingenieure) ermittelt. Das Honorar wird dabei nach […]
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