Tricksen und schummeln? Vergabepraxis für Planungsaufträge

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 €  und bei freihändigen Vergaben einen Wert von 15.000 € überschreitet.
(Quelle: Bürgerinformationssystem Bad Nenndorf)

Hier nachzulesen (klick).

Es ist auffällig, dass die Bad Nenndorfer Verwaltung Aufträge an Planungsunternehmen nicht veröffentlicht, obwohl diese Aufträge mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Grund des Auftragsvolumens hätten unverzüglich veröffentlicht werden müssen (§ 30 UVgO, § 12 Abs. 1 VOB/A, § 12).
Der Bürger hat ein Recht zu wissen, an wen und zu welchem Zweck seine Steuergelder ausgegeben werden.

Die Tricks, mit denen man Auftragsvolumen kleinrechnen kann, sind hinreichend bekannt.
Recherchen haben ergeben, dass diese Tricks auch vom Bad Nenndorfer Bauamt angewendet werden. Es ist unwahrscheinlich, dass dies dem Stadtdirektor verborgen geblieben sein sollte.
Er wird mit in der Verantwortung stehen.

Verstöße gegen die Vergabeverordnung (VgV) können weitreichende Konsequenzen mit sich bringen, (oder nach sich ziehen) besonders wenn Fördermittel zugeteit wurden.

Wenn sich dann auch noch darstellt, dass diese beauftragten Planungsunternehmen ihren eigentlichen Aufgaben, für die sie mit Steuergeldern üppig bezahlt werden, nicht gerecht werden, dass Mängel auftreten und sich dann dieses Bauamt schützend vor diese Planer stellt und deren nachweisbaren Versäumnisse nicht sehen will, dann sollte schon die Frage erlaubt sein

warum?

Und damit schließt sich der Kreis bezüglich des Eingangsstatements zur Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten etc.

Aber wer greift das auf, wenn es nicht die Bürger selber tun?

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