IFG – Informationsfreiheitsgesetze

Das seit dem 01. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge zu nehmen bzw. entsprechende Auskünfte zu verlangen, dies gilt jedoch nur für Akten der Bundesverwaltung. Eine analoge Anwendung des Bundesgesetzes für ein Auskunftsersuchen gegenüber niedersächsischen Behörden ist nicht möglich. Niedersachsen wartet weiter auf ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In zwölf Bundesländern und […]

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