Bericht SN vom 27.12.2017 : „Konflikt beendet“
Der Bericht in der Ausgabe vom 27.12.2017 auf Seite 14 „Konflikt beendet“ sowie der in diesen Bericht eingebettet Kommentar beinhaltet einige falsche Darstellungen: Die Darstellung, dass nach der RASt 2006 Gehwege eine Breite von 1,10 m haben müssen ist falsch. Richtig ist, dass nach RASt 2006 ein Regelplatzbedarf für Menschen mit Mobilitätseinschränkung von 1,20 m beträgt. Zitat aus Schreiben der […]
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