merkwürdige Auffassung der Kommunalaufsicht

Auf eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in Stadthagen wegen der Verweigerung der Bauverwaltung Bad Nenndorf zur Anwendung von Richtlinen als allgemein anerkannter Stand der Technik, kam folgende Stellungnahme:

 ‚Kommunalaufsicht Antwort‘ 

Bemerkenswert dabei ist aber, dass genau von der Niedersächsichen Landesbörde mitgeteilt worden ist, dass neben den gesetzlichen Vorgaben auch die einschlägigen Richtlinien der RAST (Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen) eben als anerkannter Stand der Technik anzuwenden sei. Abweichungen müssen begründet werde.
Eine Begründung ist nicht bekannt. Vermutlich auch nie gegeben worden, da es eigentlich keine Begründung geben kann.
Macht sich da wohl jemand seine eigenen Gesetze ?!

 

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