Bericht SN vom 27.12.2017 : „Konflikt beendet“

Der Bericht in der Ausgabe vom 27.12.2017 auf Seite 14 „Konflikt beendet“ sowie der in diesen Bericht eingebettet Kommentar beinhaltet einige falsche Darstellungen:

  • Die Darstellung, dass nach der RASt 2006 Gehwege eine Breite von 1,10 m haben müssen ist falsch.

Richtig ist, dass nach RASt 2006 ein Regelplatzbedarf für Menschen mit Mobilitätseinschränkung von 1,20 m beträgt. Zitat aus Schreiben der Kommunalaufsicht: „…an Engstellen die Mindestbreite von 90cm zzgl. 30 cm Sicherheitsabstand betragen sollte. Dieses entspräche auch der RASt, ….“ Zitat Ende.

  • Die Darstellung, dass eine Engstelle in einem Teilbereich nur eine Breite von 1,09 m aufweist, soll den Eindruck erwecken, man bemängelt eine Abweichung von 1 cm. Das ist falsch.

Richtig ist, dass entsprechend dem Zitat aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht zuvor, eine Abweichung von 11 cm vorliegt, was für die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Mobilitätseinschränkung bedeutsam sein kann.

  • Die Darstellung Zitat: „Sogar ein Ministerium wurde angeschrieben…“ Zitat Ende ist falsch.

Richtig ist, dass nach Auskunft der Kommunalaufsicht in Stadthagen die Eingabe wegen der fachlichen Zuständigkeit an die Fachaufsichtsstelle im Ministerium geleitet wird.

  • Die Darstellung, die Stadt sei sogar noch einmal tätig geworden soll den Eindruck erwecken, dies sei aus freien Stücken erfolgt. Das ist falsch.

Richtig ist, dass sich die Stadt Bad Nenndorf während der Begehung durch die Fachaufsichtsbehörden verpflichtet hat, dies durch eine weitere Steinreihe zu ändern Zitat: „…nicht eingehalten wird, was jedoch durch eine weitere zusätzliche Steinreihe im Pflanzbeet von der Stadt Bad Nenndorf kurzfristig geändert wird.“ Zitat Ende.

  • Die Darstellung, Zitat: „… auch in dem monierten, etwa 30 Zentimeter langen Teilbereich …“ Zitat Ende ist falsch. Es soll damit der Eindruck erweckt werden, es handele sich um einen marginalen Bereich.

Richtig ist, dass die Teilbereiche der Engstellen alle wenigstens 1,0 m betragen.

  • In dem in diesem Zusammenhang und unmittelbar im Bereich des Artikels abgedruckten Kommentars der Redakteurin Göttling wird dargestellt, es sei während der Bürgerfragestunde die Amtsleiterin Stang gefragt worden, Zitat: „…ob dort Fehler unterlaufen sind….“ Zitat Ende. Das ist falsch.

Richtig ist, dass gefragt wurde ob es richtig sei, dass die Kommunalaufsicht Mängel festgestellt hätte.

  • Die Darstellung der Aussage Zitat: „Einer von uns beiden lügt hier…“ Zitat Ende ist falsch.

Richtig ist, dass gesagt wurde diese Feststellung eines Mangels läge schwarz auf weiß vor. Der Begriff Lüge ist niemals genannt worden.

  • Die Darstellung aus einer privaten E-Mail ist falsch und aus dem Zusammenhang gerissen.

Richtig ist, dass diese private E-Mail weitere Informationen in Bezug auf das Schreiben der Kommunalverwaltung enthält. Diese E-Mail war privat und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

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