IFG – Informationsfreiheitsgesetze

Das seit dem 01. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge zu nehmen bzw. entsprechende Auskünfte zu verlangen, dies gilt jedoch nur für Akten der Bundesverwaltung. Eine analoge Anwendung des Bundesgesetzes für ein Auskunftsersuchen gegenüber niedersächsischen Behörden ist nicht möglich.
Niedersachsen wartet weiter auf ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In zwölf Bundesländern und auf Bundesebene ist ein solches Gesetz teilweise bereits seit zehn Jahren in Kraft.
Auch in der laufenden Legislaturperiode unter rot-schwarzer Federführung findet sich nun erneut ein Passus über die Informationsfreiheit. Dort heißt es auf Seite 45 Zitat:

Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden„.

Für Jens Thurow, Pressesprecher der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, ist das erst einmal keine gute Nachricht. „Da waren wir schon einmal einen klaren Schritt weiter“, sagt der Datenschützer. Diese Formulierung sei deutlich weicher formuliert als im abgelaufenen Koalitionsvertrag der Regierung aus SPD und Grünen.

Thurow sieht unter anderem den wachsenden Anspruch der Bürger „an Transparenz, Beteiligung und Information“ und appelliert an die SPD und CDU in Niedersachsen, „den in der Vergangenheit eingeschlagenen Weg fortzusetzen und die Umsetzung eines modernen Landesinformationsfreiheitsgesetzes zügig voranzubringen“.

Das wird aber kaum zu erwarten sein.
Es könnte nun, wie schon in vielen Städten und Gemeinden eine Informationsfreiheitssatzung auf kommunaler Ebene beschlossen werden.

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Ein Kommentar

  • K. Kleppin

    Die CDU hatt das abstimmungsreife Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen blockiert.
    Jetzt will CDU-geführt auch der Stadtrat in Stadthagen die Informationsmöglichkeiten der Bürger weiter einschränken, indem das Bürgerinformationssystem Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten von öffentlichen Sitzungen der Gremien erst einen Tag vor der Sitzung für die Bürger freigegeben will. Damit hat kaum ein Bürger die Möglichkeit sich vor einer solchen Sitzung sachkundig zu machen um ggf. gezielt Fragen zu stellen.
    Dazu der CDU-Fraktionschef Tadge:
    „wir wollen nicht, dass Themen im Vorfeld zerredet werden . . .“.
    Welch ein Verständnis von Transparenz und Bürgerbeteiligung.
    oder: „der Bürger ist unbequem, halten wir ihn uns fern.“
    Man braucht den Bürger ja erst wieder bei der nächsten Wahl.
    Hoffentlich erinnern sich die Bürger dann an solche geringschätzenden Aktionen!

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