Was ist eigentlich Untreue ?

Die Untreue stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 266 StGB normiert ist. Die Norm bezweckt den Schutz des Vermögens und zählt deshalb zu den Vermögensdelikten.

(Quelle: Wikipedia)

Strafgesetzbuch § 266   Untreue

 

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

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