… ist in Arbeit

Seit einigen Jahren sind die Gebäude der altengrechten Wohnanlage „Atrium“ in der Kreuzstrasse fertig und in Betrieb.

Während der Bauphase wurde eine Straßenleuchte vor der Baustelle abmontiert.
Sie ist bis heute nicht wieder aufgestellt worden.
Damit ist die nach den Richtlinien zur Straßenbeleuchtung nach EN 13201 erforderliche Beleuchtungsstärke und vor allen Dingen die Gleichmäßigkeit nicht mehr gegeben.

Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht der Kommune wäre diese Leuchte mindestens nach Fertigstellung des Bauvorhabens wieder zu montieren gewesen. Wahrscheinlich sogar vom Bauunternehmen, weil die sie ja wohl auch demontiert haben.

Auf mehrfache Nachfrage beim Bauamt wird immer nur zur Antwort gegeben, es sei in Arbeit.

 

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Ein Kommentar

  • W. Benkerten

    Nach mehreren Jahren ist nun die Strassenbeleuchtung in der Kreuzstrasse wieder komplett.
    Hat ja lange genug gedauert.
    Obwohl offensichtlich während der Baumaßnahme Strassenleuchten verschwunden sind, wurde dem wohl seitend der Verwaltung nicht nachgegangen.
    „Es hat dort nie eine Strassenleuchte gegeben“ war aus der Verwaltung behauptet.
    Da ja nun lt. einem angeblichen Gutachten die Beleuchtung unzureichend war, muss ja wohl eine Strassenleuchte vorhanden gewesen sein.
    Wie sonst hätte die Beleuchtung seinerzeit gebaut werden dürfen?
    Jetzt hat es wieder der Steuerzahler bezahlt.

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