Bericht SN vom 27.12.2017 : „Konflikt beendet“

Der Bericht in der Ausgabe vom 27.12.2017 auf Seite 14 „Konflikt beendet“ sowie der in diesen Bericht eingebettet Kommentar beinhaltet einige falsche Darstellungen: Die Darstellung, dass nach der RASt 2006 Gehwege eine Breite von 1,10 m haben müssen ist falsch. Richtig ist, dass nach RASt 2006 ein Regelplatzbedarf für Menschen mit Mobilitätseinschränkung von 1,20 m beträgt. Zitat aus Schreiben der […]

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merkwürdige Auffassung der Kommunalaufsicht

Auf eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht in Stadthagen wegen der Verweigerung der Bauverwaltung Bad Nenndorf zur Anwendung von Richtlinen als allgemein anerkannter Stand der Technik, kam folgende Stellungnahme:  ‚Kommunalaufsicht Antwort‘  Bemerkenswert dabei ist aber, dass genau von der Niedersächsichen Landesbörde mitgeteilt worden ist, dass neben den gesetzlichen Vorgaben auch die einschlägigen Richtlinien der RAST (Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen) eben […]

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Fragewürdiger Umgang mit Richtlinien

Bauverwaltung Nenndorf hat eigenwillige Vorstellung von Anwendung von Richtlinien Es ändert nichts daran, das Vorschriften, nicht ohne Grund, dazu erlassen wurden, damit sie auch angewandt und besonders auch eingehalten werden. Und gerade die Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (Rast06) sind für Menschen mit Behinderung, hier besonders mit Mobilitätseinschränkung, von besonderer Wichtigkeit. Sie gewährleisten, dass eine behindertengerechte Fortbewegung im öffentlichen Straßenraub […]

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