Zeit für einen echten Neuanfang! Wahl des Behinderten- u. Seniorenbeirats

Am 3. Juni 2026 soll der neue Behinderten- und Seniorenbeirat der Samtgemeinde Nenndorf gewählt werden. Doch statt Transparenz und Aufbruchstimmung erleben wir hinter den Kulissen ein bürokratisches Trauerspiel.

Das große Schweigen auf der eigenen Homepage

Wer sich auf der offiziellen Homepage des aktuellen Beirats über die bevorstehende Wahl informieren möchte, sucht vergebens. Es gibt dort keinen Hinweis auf diesen wichtigen Termin. Während die Samtgemeinde das Verfahren im Kleingedruckten versteckt, hält es das Gremium selbst nicht für nötig, die Betroffenen zu informieren. Menschen mit Beeinträchtigungen und Senioren werden systematisch im Unklaren gelassen.

Reine Machtpolitik statt echter Teilhabe?

Die Bilanz der endenden Wahlperiode ist desaströs: Interne Machtspielchen, der reihenweise Rücktritt engagierter Mitglieder und eine völlig mutlose Haltung gegenüber der Verwaltung haben das Gremium gelähmt.

Umso bitterer schmeckt das aktuelle Wahlverfahren: Die Hürden für unabhängige Einzelbewerber wurden extrem hoch angesetzt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass unliebsame, kritische Bewerber von vornherein verhindert werden sollen. Dieses Formblatt wurde 10-fach von der Verwaltung an Einzelbewerber versandt.

Der juristische Zirkelschluss in der Satzung

Wie absurd das Verfahren ist, zeigt die aktuelle Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landkreis Schaumburg:

Die Satzung verlangt von Einzelbewerbern Unterstützungsunterschriften von „wahlberechtigten Personen“.

Es wird jedoch kein Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht gemacht.

 

Da diese Wahlberechtigten (Delegierten) erst nach der Unterschriftensammlung durch Institutionen bestimmt werden, existiert dieser Kreis zum Zeitpunkt der Bewerbung faktisch noch gar nicht! Eine logische Unmöglichkeit. 

Eine Satzung, die Hürden aufstellt, die aus logischen Gründen gar nicht erfüllt werden können, ist rechtswidrig. Durch die reine „Bestimmung“ von Delegierten wird die demokratische Willensbildung der Betroffenen systematisch unterbunden. Das widerspricht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention.

Fazit: Dieser Wahltermin steht zu Recht in Frage!

Diese Satzung ist rechtswidrig, hebelt die UN-Behindertenrechtskonvention aus und unterbindet echte demokratische Teilhabe.

Die Kommunalaufsicht muss nun eine eigenständige rechtliche Prüfung vornehmen. Wegen dieser offensichtlichen Rechtswidrigkeit steht der Wahltermin am 3. Juni völlig zu Recht in Frage.

Es ist Zeit für den echten Neuanfang!

Was haltet Ihr von diesem Wahlverfahren? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!

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