Brücke B65 – Menschen mit Mobilitätseinschränkung im Stich gelassen

Die Normenkontrollklage einer Streitgemeinschaft gegen die nicht barrierefreie Gestaltung der Erlengrund-Brücke ist vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Das Gericht spricht den Klägern ein individuelles Klagerecht ab. Weil es weder ihre Rechte noch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsbeachtliche private Belange betreffe. Welch ein Hohn, ja eigentlich ein Skandal wie Behindertenrechte missachtet werden. Und wie äußern sich Behindertenverbände dazu? Während an der […]

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