Brücke B65 – Menschen mit Mobilitätseinschränkung im Stich gelassen
Die Normenkontrollklage einer Streitgemeinschaft gegen die nicht barrierefreie Gestaltung der Erlengrund-Brücke ist vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gescheitert.
Das Gericht spricht den Klägern ein individuelles Klagerecht ab.
Weil es weder ihre Rechte noch im Rahmen der Bauleitplanung abwägungsbeachtliche private Belange betreffe.
Welch ein Hohn, ja eigentlich ein Skandal wie Behindertenrechte missachtet werden.
Und wie äußern sich Behindertenverbände dazu?
Während an der Brücke schon längst gebaut wird, spricht der VdK von „kritischer Baubegleitung“ einer fertigen Planung.
Was bitte soll da noch begleitet werden?
Es wird gebaut – ohne Rücksicht auf Barrierefreiheit – mit gerichtlichem Segen
Der VdK, der sich als Schutzverband für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen versteht, hat weggesehen, geschwiegen und nicht gehandelt, als es darauf ankam.
Und jetzt spricht man davon, man wolle „auch künftig Barrierefreiheit zur vordringlichen Aufgabe machen“? Das ist blanker Hohn.
Wer sich auf Sozialverbände verlassen hat, ist verlassen worden!
Ein Verband, der aus Angst vor „verheerender Außenwirkung“ keine Klage wagt, verspielt Vertrauen.
Aber was ist mit der Außenwirkung, wenn man seine eigene Klientel im Stich lässt?
Besonders enttäuschend auch das vollständige Abtauchen des VdK-Bundesvorstands.
Kein Wort, keine Stellungnahme, keine Haltung.
Gerade in einer Situation, in der man Führung, Rückgrat und Solidarität erwartet hätte.
Der VdK hatte die Chance, Haltung zu zeigen. Er hat geschwiegen.
Betroffene dürfen nicht schweigen!!!