Fehlende Barrierefreiheit – Ein Prestigeprojekt mit fragwürdigen Prioritäten
Die ganze Sache ist ein Skandal, da Millionen von Steuergeldern in ein Prestigeprojekt fließen sollen, bei dem berechtigte Bedenken und begründete Einwendungen von beteiligten Behindertenvertretungen mißachtet wurden und eine vorhandene Barrierefreiheit ohne adäquaten Ersatz zurückgebaut werden soll (Pressemitteilung des Kreisbehindertenrat).
Die Gründe der Verwaltung und Politik, denen die geforderte Barrierefreiheit zum Opfer fällt, sind äußerst fragwürdig.
Weil bei einer barrierefreien Brücke angeblich (weitere) 2 Bäume gefällt werden müßten, lehnten Verwaltung und Politik den barrierefreien Bau der Fußgängerbrücke ab.
An gleicher Stelle wurden an der B65 aber bereits 26 Bäume (!) gefällt für die Anlage eines Abbiegerstreifens zum Erreichen eines neuen (LaGa-)Parkplatzes.
Das ökologische Überlebensrecht von 2 Birken wird also höher bewertet als das (Menschen-)Recht auf selbstbestimmte Teilhabe im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Inklusions-Gedanken der UN Behindertenrechtskonvention von 2007 werden hier mit Füßen getreten durch den gerade laufenden Neubau der Brücke, der zu 80% vom Land Niedersachsen (aus Steuergeldern) finanziert wird.
Deshalb haben betroffene behinderte Schaumburger Bürger am 28.02.2025
Klage gegen die Stadt Bad Nenndorf vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt.