Eine Gefahr für Vertraulichkeit und Datenschutz

In einer besorgniserregenden Forderung hat der Samtgemeindebürgermeister kürzlich die Aushändigung sämtlicher Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates der Samtgemeinde Nenndorf verlangt.

Was zunächst wie ein harmloser administrativer Vorgang wirken mag, hat in Wahrheit weitreichende Folgen für den Schutz von vertraulichen Informationen und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Nichtöffentliche Sitzungen sind ein elementarer Bestandteil der politischen Arbeit und der Entscheidungsfindung in vielen Gremien. Sie ermöglichen es den Mitgliedern, in einem geschützten Rahmen vertrauliche oder sensible Themen zu besprechen, ohne dass diese unmittelbar in die Öffentlichkeit gelangen. Es geht um Themen, die häufig nicht nur private Interessen berühren, sondern auch die Rechte der Bürger in der Stadt betreffen.

Der Samtgemeindebürgermeister fordert nun nicht nur die Einsicht in die Protokolle dieser nichtöffentlichen Sitzungen, sondern auch eine rückwirkende Offenlegung dieser Informationen. Dazu gibt es jedoch weder eine klare Satzung noch eine nachvollziehbare Geschäftsordnung, die einen solchen Zugriff auf die vertraulichen Protokolle rechtfertigen könnte.

Insbesondere bleibt die Frage offen, auf welcher Grundlage diese Forderung beruht. Die betreffenden Dokumente unterliegen selbstverständlich der Vertraulichkeit, die vom Gesetz und der Vertrauensverpfichtung des Beirates geschützt wird.

Die entscheidende Frage, die sich hierbei stellt, lautet:

Inwieweit ist es gerechtfertigt, den Schutz von vertraulichen Diskussionen aufzuheben?

Gerade wenn es um sensitive Themen geht, die möglicherweise persönliche  Geheimnisse betreffen, besteht die Gefahr, dass durch eine unzulässige Offenlegung private Rechte verletzt werden. Dies wäre nicht nur ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit, sondern auch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz von personenbezogenen Daten sicherstellen soll.

Es ist unerlässlich, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird, welche Schritte der Samtgemeindebürgermeister plant und auf welcher rechtlichen Grundlage diese beruhen. Wenn Vertraulichkeit und Datenschutz infrage gestellt werden, betrifft dies uns alle.

teilen

2 Kommentare

  • s. kreft

    Die Verwaltung ist für die Bürger und nicht gegen sie und ihre Beiräte da. Verantwortung gegenüber den Bürgern und ihren Vertretern (u.a. Beiräte) ist oberstes Gebot! In anderen Kommunen und Verwaltungen geht das ja, in Nenndorf scheint das nicht zu klappen. Beiräte sind anscheinend lästig, überflüssig, unbequem, zu teuer usw. (Fluktuation, Rücktrittsgedanken wegen mangelnder Anerkennung des Ehrenamtes u.ä., z,Z. kein Jugendbeirat – Politik-Verdrossenheit?
    Wie soll es weitergehen? Miteinander statt gegeneinander – nicht nur Theorie, sondern in der Praxis.
    Viele Bürger sind kritisch – z. Z. aber werden sie nicht beachtet, ignoriert oder anscheinend belogen.
    Auch Fehler zugeben und nicht nur andere beschuldigen – dann aber gemeinsam vertretbare Lösungen finden!
    Mein Wunsch!

    • K.Klose

      Das wird ein Wunsch bleiben!
      Bei Personen mit einer narzistischen Persönlichkeitstörung ist das kaum zu realiaiseren.
      Diese Menschen können nicht nachgeben oder gar verlieren. Sie meinen immer Recht zu haben.
      Wenn man sie mit Argumenten in die Enge treibt, schlagen sie unsachlich umsich.
      Das erlebt zur Zeit der Seniorenbeirat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.