Der Niedersächsische Weg

Was ist das?

Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Das Papier verpflichtet die Akteure, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Unterzeichner der Vereinbarung sind Ministerpräsident Stephan Weil, Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, Umweltminister Olaf Lies, Albert Schulte to Brinke, Präsident des Landvolk Niedersachsen, Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen und Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen. Der Inhalt wurde monatelang auf Augenhöhe verhandelt und wird nun auf breiter Basis getragen.

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/der-niedersachsische-weg-188651.html

Auszug:

3. Um die Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften zu sichern sowie funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen zu bewahren und damit den
Vorgaben sowohl des Bundesnaturschutzgesetzes als auch des NAGBNatSchG nachzukommen, wird bis 2023 ein landesweiter Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche aufgebaut. Auf Grundlage der
Landesraumordnung und des landesweiten Biotopverbundkonzepts im Niedersächsischen Landschaftsprogramm wird ein funktionierender Biotopverbund unter Einbeziehung schon bestehender Strukturen entwickelt.
Landschaftselemente, insbesondere linienförmig, fortlaufende Strukturen wie Fließgewässer einschließlich ihrer Ufer, Weg- und Feldraine oder auch Hecken, Feldgehölze, Alleen und Baumreihen, tragen eine besondere Bedeutung für die Vernetzung der Kernflächen des Biotopverbunds.
Um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten, sind die Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente über die gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG in Frage kommenden Schutzkategorien zu sichern. Dazu zählen neben
Naturschutzgebiet, Nationalpark und Biosphärenreservat auch Landschaftsschutzgebiet und geschützte Landschaftsbestandteile. Weiterhin ist eine planungsrechtliche Sicherung im Rahmen der Raumordnung oder über den
Ankauf von Flächen für Zwecke des Naturschutzes möglich. In die Erreichung des 10 %-Ziels werden alle öffentlichen und privaten Vertragsnaturschutzmaßnahmen einbezogen, insbesondere Extensivierungsprogramme in Grün- und Ackerland,
Blühstreifen, Brachflächen oder ähnliche Elemente auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Schaffung ergänzender Biotopverbundsysteme wird über geeignete Fördermaßnahmen (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) unterstützt.

14. Die Neuversiegelung von Flächen in Niedersachsen wird bis zum Jahr 2030 auf unter drei Hektar pro Tag und in den Folgejahren weiter auf Netto-Null bis spätestens zum Jahr 2050 reduziert.“

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