Kampstrasse, never ending story

Wie blamabel ist es, dass schon aus den Nachbargemeinden die völlige Ahnungslosigkeit des Bauamtes in einem Leserbrief dargelegt wird.
Der Autor hat völlig zu Recht erkannt, dass dieses Bauamt nicht nur überlastet, sondern auch fachlich überfordert ist. Hinzukommt erschwerend, dass Hinweise auf Fehlverhalten nicht nur ignoriert werden, sondern auch als ungerechtfertigt zurückgewiesen werden.

Intern weiß man ja wohl, dass man überfordert ist. Aus diesem Grund wurde ja auch offenbar das Planungsbüro aus Stadthagen mit der Bauaufsicht und zudem auch noch mit der örtlichen (!) Bauüberwachung (ein Unding) beauftragt. Viel Geld wurde ausgegeben.

Dieses Planungsbüro arbeitet erstaunlich häufig für das Bauamt und registriert sehr genau, dass sich dieses Amt dann umso weniger um die vergebenen Aufträge und deren ordnungsgemäße Ausführung kümmert.

So fehlt zum Beispiel, wie bekannt wurde, ein für den Nachweis der baulichen Aktivitäten erforderliches Bautagebuch.

Viele Architekten und Ingenieure bleiben einen Teil der übertragenen Leistungspflichten schuldig. Auffallend ist hier insbesondere das Bautagebuch. In der Regel wird es zwar vertraglich als Grundleistung beauftragt, von den freiberuflich Tätigen aber eher stiefmütterlich behandelt. Oft fehlt es ganz oder es ist lückenhaft und damit unbrauchbar. Es scheint auch so zu sein, dass nicht alle Auftraggeber den Gebrauchswert eines Bautagebuchs erkennen und es trotz Vereinbarung nicht einfordern. Dabei kann das Bautagebuch für den Auftraggeber ein wichtiges Beweismittel sein, insbesondere im Falle eines Bauprozesses. Ohne ein Bautagebuch kann der Auftraggeber auch nicht prüfen, ob die Bauüberwachung ordnungsgemäß erledigt wurde.

Auf der Grundlage der HOAI  wurde in aller Regel das volle Leistungsbild aus §§ 15 Abs. 2 Nr. 8, 57 Abs. 1 Nr. 3 und 73 Abs. 3 Nr. 8 HOAI beauftragt. Damit schuldet der Architekt/Ingenieur auch die Grundleistung „Führen eines Bautagebuchs“, und zwar als vertragliche Hauptverpflichtung. Er schuldet diese Grundleistung lediglich dann nicht, wenn sie im Architekten-/Ingenieurvertrag ausdrücklich ausgenommen und somit nicht gefordert war.

Die Leistung „Führen eines Bautagebuchs“ dient insbesondere Beweiszwecken. Das Bautagebuch soll die vielfältigen Bauvorgänge für den Auftraggeber beweisbar festhalten. Sofern das Bautagebuch nicht sorgfältig geführt wird und der Auftraggeber dadurch einen Nachteil erleidet, indem er beispielsweise Schadenersatzansprüche gegen einen Unternehmer nicht durchsetzen kann, wird der Architekt/Ingenieur u. U. gewährleistungspflichtig sein. Damit dient das Bautagebuch im Besonderen den Interessen des Bauherrn und soll in zuverlässiger Weise Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten der verschiedenen Unternehmer sowie die jeweiligen Arbeitsbedingungen auf der Baustelle dokumentieren. Ein Bautagebuch ist auch nicht einfach bedeutungslos oder eine persönliche Angelegenheit des Architekten/Ingenieurs.

Mit der Bedeutung und der Pflicht zum Bautagebuch hat der BGH eindeutig im Urteil von 2011, VII ZR 65/10, entschieden.

Da im vorliegenden Fall (Kampstrasse) kein Bautagebuch vorgelegt werden konnte und durch Bekunden das beauftragten Fachplaners auch nicht geführt worden zu sein scheint, hätte eine Honorarkürzung nach Korbion/Mantscheff/Vygen (§ 5, Rdnr. 32, Nr. 8.5) vorgenommen werden müssen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 11.10.2005 – 16 U 68/04, BGH , Urt. v. 24.06.2004 – VII ZR 259/02.)

Was muss noch alles passieren, bis die Verwaltung endlich ihren Aufgaben gerecht wird und den beauftragten Planer in Regress nimmt, statt die Mängel der Einfachheit halber auf Kosten der Steuerzahler beheben zu lassen?

Bis jetzt wird seitens des Stadtdirektors jegliches Verschulden des Fachplaners verneint.

Es darf gefragt werden, was hinter der Verneinung eines eindeutigen Leistungsmangel, zum Nachteil das Haushaltes der Stadt und somit des Steuerzahlers, steht.

Geht es hier bereits um Korruption?

Wann wird die Politik endlich wach und glaubt nicht alles, was ihr von der Verwaltung unwahr dargestellt wird ???
Hinweise gab es genug. Man muss es aber auch wollen und nicht den Kopf in den Sand stecken !

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2 Kommentare

  • Dieter Klein

    Es stellt sich die Frage, wenn endlich jemand die Initiative ergreift, diese nachlässige Handhabung aufzugreifen und dazu die Aufsichtsbehörden auch informiert.
    Das ganze deutet doch schon auf korruptives Verhalten hin.

    • admin

      Man ist dran. Aber die Kommunalaufsicht meint, dass sei nicht so schlimm.
      Kann so nicht akzeptiert werden und wird weiter verfolgt.
      Zu korruptiven Verhalten scheint es schon mehr zu geben, als nur Indizien.
      Wird interessant was da noch an die Öffentlichkeit dringen wird.

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