Ein Investor geht zufrieden nach Hause . . .

Befriedigt nach Hause gehen konnte der Investor B. nach der Sitzung des Bauausschuss Bad Nenndorf am 12.09.2018, da alle seine Wünsche zum Bauvorhaben Lindenalle 4-6 durch den nun verabschiedeten Bebauungsplan realisierbar sind.
Es wird dort nun einen optisch 4-geschossigen Bauklotz geben.

Die vielfältigen Bürger-Einwände wurden beiseite gewischt.
Sie wurden zur Kenntnis genommen und nicht berücksichtigt, so steht es in der Beurteilung der Verwaltung.
Es war so offensichtlich, das man annehmen konnte die Architektin D. vom Büro R. verfolgt nur die Argumente des Investors, der nun die Lindenallee mit einem weiteren „Klotz“ verschandeln wird.
Wenn dem Bericht der Schaumburger Nachrichten vom 14.09.2018 glauben kann, hat sie folgendes gesagt:
Zitat:
»Mit der Freigabe für dreige­schossige Häuser im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes gibt die Stadt aber nicht ihre Planungshoheit auf, denn jedes Bauvorhaben muss noch einmal durch die politischen  Gremien gehen.«
Zitatende.
Das ist eine falsche Aussage, vielleicht weiß sie es nicht besser oder auch bewußt?

Zum allgemeinen Verständnis:

Ein Vorhaben ist genehmigungsfähig, wenn:

 

das Vorhaben den im konkreten Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht, insbesondere den bauplanungsrechtlichen Vorgaben und dem maßgeblichen Bauordnungsrecht. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unterscheidet sich nach der Lage des zu bebauenden Grundstücks und der Art des Vorhabens im Innen-, Außen- und Planbereich. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen, wie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit oder die Übereinstimmung mit einer örtlichen Gestaltungssatzung


Quelle: Wikipedia

Die Stadt wird dazu nicht mehr gefragt, bestenfalls informiert.

Man weiß nicht was hier seitens Verwaltung und Investor im Vorfeld alles besprochen wurde, bevor die Pläne der Öffentlichkeit zugänglich wurden. Es sollte schon nachdenklich stimmen, insbesondere weil der Stadtdirektor immer wieder betont, es gäbe die „volle Transparenz“, aber wohl erst dann wenn alles mehr oder weniger gelaufen ist, und Bürgerinteressen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Es ist schade um das Stadtbild von Bad Nenndorf.
Man hat aus früheren Sünden nichts gelernt, insbesondere die etablierten Parteien nicht. Es ist nun Tür und Tor auch zu weiteren Wohnblöcken in den gewachsenen Straßenbildern geöffnet.

Einzig und allein die Wählergemeinschaft Bad Nenndorf (WGN) und
Bündnis 90 / Die Grünen verweigerten die Zustimmung.
Das sollte jeder wissen und sich erinnern, wenn die nächste Kommunalwahl ansteht.

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Ein Kommentar

  • August Becker

    DER INVESTOR B. GEHT ZUFRIEDEN NACH HAUSE
    Es ist davon auszugehen, daß es sich bei dem Investor B. um den gleichen Herrn handelt, mit dem wir als Neubürger von Bad Nenndorf erst vor kurzem üble Erfahrungen gemacht haben.

    Der Dipl.Ing.Siegert Beck hat als Bauherr gegenüber unserer Wohnung in der Lindenallee zwei alte Häuser abreißen lassen und sich bei dieser Maßnahme in Zusammenarbeit mit der Abrissfirma zunächst über alle gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes hinweg gesetzt und die Vorgaben dieses Gesetzes in Bezug auf Staubentwicklung und Lärm aufs Gröbste missachtet. Nachdem er und die Abrissfirma zur Rede gestellt wurden, hat man uns erstmals speziell auf den Einsatz von Wasser zur Minderung der Staubentwicklung schändlichst belogen und dann versuchte diese Person Beck an einem Samstag Abend mit fadenscheinigen Argumenten seine Handlungsweise zu begründen und andere, nicht beteiligte Personen mit seinen Aussagen in „Sippenhaft“ zu nehmen. Sein Bestechungsversuch mit einer billigen Flasche Prosecco hat bei mir leider nicht geklappt. Erst mit einer Anordnung des Landrats vom Landkreis Schaumburg wurde der Bauherr Beck sowie die Abrissfirma in die Schranken verwiesen. Aber auch dem Landrat gegenüber hat Beck und die Abrissfirma wieder mit gezinkten Karten gespielt. Genehmigt wurde der Einsatz einer mobilen Brecher- Anlage für maximal 4 Tage und einer gesamten Bauschuttmenge von 800 to. Tatsächlich lief die mobile Brecher-Anlage exakt 8 Arbeitstage und erst nach einer Androhung einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde die mobile Brecher-Anlage innerhalb unseres eng bebauten Wohngebiets umgehend außer Betrieb genommen und abtransportiert. Ich habe den in Bad Nenndorf bekannten Bauherrn Beck erstmalig kennengelernt und kann als persönliche Erfahrung mit dieser Person, wie er versuchte mich vorzuführen, nur die Konsequenz ziehen, dass ich als Neubürger von Bad Nenndorf mit solch einer Person wie dem DIPL. ING. BECK NIEMALS einen Geschäftskontakt aufbauen würde.

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