… und die Verwaltung trifft mal wieder keine Schuld!

Dieser Text ist ein Leserbrief vom 02.03.2018, der von den Schaumburger-Nachrichten im Leserforum nicht veröffentlicht worden ist.

 

Eigentlich sollte das Thema Kampstrasse erledigt sein. Aber was sich nun herausstellt, kann einfach nicht unkommentiert bleiben.

Noch im Januar 2017 äußerte der Stadtdirektor gegenüber den SN, dass an dem Desaster Kampstrasse zum damaligen Zeitpunkt nicht nur die ausführende Firma schuld sei, sondern dass die Pläne von einem beauftragten Planungsbüro stammen, bei dem zudem auch noch die Bauüberwachung beauftragt war.

Es scheint sich jetzt zu zeigen, dass vermutlich der Straßenunterbau mangelhaft ausgeführt oder sogar falsch geplant war.
Man erinnere sich noch an die Aussagen des Stadtdirektor anlässlich einer Sitzung des Behinderten und Seniorenbeirates, die Stadt prüfe die vertragsgerechte Leistung erst bei der Abnahme, außerdem habe man die Bauüberwachung an ein Planungsbüro vergeben. Schon damals wurde ihm vorgehalten, dass diese Einstellung praxisfremd ist. Nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), die Grundlage aller öffentlichen Aufträge ist, hat der Bauherr nach VOB/B §4, Abs.1, Nr.2 und 3 ausdrücklich ein Überwachungs- und Anordnungsrecht. Daneben obliegen dem Bauherrn weitere Mitwirkungspflichten. Besonders hervorzuheben ist dazu die mehrfach in Leitsätzen des BGH festgestellte Kooperationspflicht der Vertragsparteien. Hierunter ist auch die Rügepflicht von offensichtlich erkennbaren Mängeln schon während der Leistungsausführung zu verstehen. Bei Missachtung gehen Mehrkosten der Mängelbeseitigung, die sich durch eine verspätete Rüge von schon früh erkennbaren und bekannten Mängel ergeben, zu Lasten des Auftraggebers. Aber die Bauverwaltung wusste es mal wieder besser. Vorsorglich hat der Stadtdirektor in dem Artikel schon mal darauf hingewiesen, dass die Verwaltung keine Schuld trifft. Und nun wird auch noch der Bock zum Gärtner gemacht, indem das seinerzeitige Planungsbüro, welches seinen Pflichten einer Bauüberwachung nicht oder nur unzureichend nachgekommen zu sein scheint, auf Kosten der Steuerzahler beauftragt wird, die Gründe der jetzt aufgetretenen Schäden zu untersuchen, die vielleicht von dort selbst verursacht sind. Wäre nicht das erste Mal.
Ein neutraler Gutachter wäre hier wohl unverfänglicher gewesen. Aber wer weiß denn schon die Hintergründe?? Hier sollte jetzt auch die Politik gefordert sein, der Sache nachzugehen.

Die Darstellung das Stadtdirektors, Kommunen seien gezwungen, das günstigste Angebot zu nehmen, ist einfach falsch. Günstig heißt nicht billig! Wenn ein Anbieter wie hier bei der Kampstrasse fast 20% billiger ist als der zweite,  und auch die weiteren Angebote eng beieinander liegen, sollten bei Fachleuten zumindest Zweifel zur Wirtschaftlichkeit aufkommen.  Nach den Vergaberichtlinien wird dem öffentlichen Auftraggeber ein Wahlrecht bei der Festlegung des Zuschlagskriteriums zwischen einer Entscheidung zugunsten des wirtschaftlich günstigsten Angebots oder des preislich niedrigsten Angebots oder auch anderen Vergabekriterien zugestanden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2012, Az. 11 Verg 4/12; BGH, Urteil vom 15.04.2008, Az. X ZR 129/06).

Aber um die Wirtschaftlichkeit zu belegen bedarf es Fachkompetenz. Und das bedeutet für einen öffentlichen Auftraggeber Engagement und viel Zeiteinsatz alles dies zu recherchieren, aufzubereiten und ggf. Entscheidungsgründe auch gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt vorzutragen.

Anders ist es aber viel bequemer, nach dem Motto: kostet ja nicht mein Geld!

Vor dem Verwaltungsausschuss hatte der StD Schmidt am 20.07.2016 auf Nachfrage der WGN erklärt, dass regelmäßige Gespräche bezüglich Kontrolle und Vermeidung von Baumängeln entsprechend stattfinden werden. War nach dem was sich nun darstellt wohl nur „Kaffeetrinken“, wenn diese Gespräche überhaupt stattgefunden haben.

Es hat sich inzwischen ja wohl schon mehrfach herausgestellt, dass zu derartigen Äußerungen häufig die Taten fehlen und oft auch der Wahrheitsgehalt fragwürdig war.

Und sich nun zu beschweren, dass sich Mitarbeiter des Rathauses wieder mit der Kampstrasse beschäftigen müssen kann doch nur als Selbstironie gesehen werden. Hätten diese sich schon frühzeitig mehr mit diesem Projekt beschäftig, wäre so manches „Desaster“ vermeidbar gewesen.

Man kann nur hoffen, dass man doch noch lernfähig ist.

 

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